Mehr Hintergrundinformationen zu den Übergangsmaßnahmen von MiCA
Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, „Übergangsmaßnahmen“ gemäß Artikel 143 der MiCA umzusetzen, die es den Entitäten oder Unternehmen, die bereits Krypto-Asset-Dienste gemäß der anwendbaren Gesetzgebung in ihren Rechtsordnungen erbringen, ermöglichen, dies während der Übergangsphase von MiCA fortzusetzen (d. h. für einen Zeitraum von 18 Monaten nach der vollständigen Anwendung im Dezember 2024). Diese Übergangsmaßnahmen umfassen: Eine Ausnahmeklausel gemäß Artikel 143 (3): Den Entitäten, die Krypto-Asset-Dienste in Übereinstimmung mit den anwendbaren nationalen Gesetzen vor dem 30. Dezember 2024 erbringen, wird erlaubt, dies bis zum 1. Juli 2026 fortzusetzen oder bis ihnen eine MiCA-Zulassung gewährt oder verweigert wird. Vereinfachtes Zulassungsverfahren gemäß Artikel 143 (6): Für Entitäten, die bereits am 30. Dezember 2023 gemäß der anwendbaren nationalen Gesetzgebung für die Erbringung von Krypto-Asset-Diensten zugelassen waren.
10/8/20232 min lesen
Mit der vollständigen Anwendung der Verordnung über Krypto-Asset-Märkte (MiCA) der Europäischen Union im Dezember 2024 rücken die regulatorischen Veränderungen immer näher, und die Interessengruppen bereiten sich auf die kommenden Änderungen vor. Ein wichtiger Aspekt der MiCA ist die Bestimmung über Übergangsmaßnahmen, die den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Umsetzung der Verordnung während der Anfangsphase bietet. Lassen Sie uns einen genaueren Blick darauf werfen, was diese Übergangsmaßnahmen beinhalten und wie sie die Entitäten, die Krypto-Asset-Dienste erbringen, betreffen.
Übergangsmaßnahmen: Ein Überblick
Artikel 143 der MiCA beschreibt die Übergangsmaßnahmen, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Übergangsphase für Entitäten zu ermöglichen, die bereits unter den nationalen Gesetzen im Bereich der Krypto-Assets tätig sind. Diese Maßnahmen sollen Kontinuität und Stabilität gewährleisten und gleichzeitig sicherstellen, dass der neue regulatorische Rahmen eingehalten wird.
Rechte des Bestands: Sicherstellung der Kontinuität
Ein wichtiger Bestandteil der Übergangsmaßnahmen ist die „Schutzklausel“, die in Artikel 143(3) der MiCA beschrieben wird. Diese Bestimmung ermöglicht es den Entitäten, die bereits Krypto-Asset-Dienste gemäß den nationalen Gesetzen vor dem 30. Dezember 2024 erbringen, ihre Tätigkeiten bis zum 1. Juli 2026 fortzusetzen oder bis sie eine Entscheidung über ihren Antrag auf MiCA-Zulassung erhalten.
Die Klausel über die „Rechte des Bestands“ bietet bestehenden Unternehmen eine Übergangsfrist, damit sie ihre Tätigkeiten fortsetzen können, während sie den MiCA-Zulassungsprozess durchlaufen. Dies stellt sicher, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmen während der Übergangszeit nicht von Unterbrechungen betroffen sind.
Vereinfachtes Zulassungsverfahren: Beschleunigung des Prozesses
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Übergangsmaßnahmen ist das vereinfachte Zulassungsverfahren, das in Artikel 143(6) der MiCA beschrieben wird. Diese Bestimmung gilt für Entitäten, die gemäß den nationalen Gesetzen bis zum 30. Dezember 2024 zur Erbringung von Krypto-Asset-Diensten zugelassen waren.
Laut diesem vereinfachten Verfahren profitieren diese Entitäten von einem vereinfachten Zulassungsprozess bei der Beantragung der MiCA-Zulassung. Dies zielt darauf ab, die administrativen Belastungen zu verringern und eine reibungslose Umstellung auf den neuen regulatorischen Rahmen für konforme Entitäten zu ermöglichen.
Auswirkungen für Entitäten und Interessengruppen
Für die Entitäten, die derzeit im Bereich der Krypto-Assets tätig sind, ist es entscheidend, die Übergangsmaßnahmen zu verstehen und von ihnen zu profitieren, um sich im regulatorischen Umfeld nach der Einführung von MiCA zurechtzufinden. Die „Rechte des Bestands“-Klausel bietet ein Sicherheitsnetz für bestehende Unternehmen und gibt ihnen Zeit, sich an die neuen Anforderungen anzupassen und gegebenenfalls die MiCA-Zulassung zu beantragen.
Ähnlich können die Entitäten, die für das vereinfachte Zulassungsverfahren in Frage kommen, von einem effizienteren und vereinfachten Prozess profitieren, der es ihnen ermöglicht, die MiCA-Zulassung mit relativer Leichtigkeit zu erhalten. Dies fördert die regulatorische Konformität und minimiert gleichzeitig Unterbrechungen in den Geschäftstätigkeiten.
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